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28.04.2024
28.04.2024
14501 Bundesarbeitsgericht

Höhe einer betrieblichen Altersversorgung - Auswirkung von Teilzeit­beschäftigung

25.03.2021Eine Versorgungsregelung kann wirksam vorsehen, dass bei der Ermittlung der anrechnungs-fähigen Dienstzeiten im Rahmen der Berechnung des Altersruhegelds die Zeiten einer Teilzeit­beschäftigung lediglich anteilig berücksichtigt werden. Ebenso kann eine Versorgungsregelung vorsehen, dass eine Höchstgrenze eines Altersruhegelds bei in Teilzeit beschäftigten Arbeitnehmern entsprechend dem Teilzeitgrad während des Arbeits­verhältnisses gekürzt wird. Diese Regelungen stellen keine unzulässige Diskriminierung wegen der Teilzeitarbeit iSv. § 4 Abs. 1 TzBfG dar.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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