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29.04.2024
29.04.2024
9781 Bundesverwaltungsgericht

Hinweis in Rechts­behelfs­belehrung eines Bescheids auf Klageeinreichung in deutscher Sprache sowie fehlende oder falsche Übersetzung der Belehrung führt nicht zur Unrichtigkeit der Belehrung

27.11.2019Enthält die Rechts­behelfs­belehrung eines Bescheids den Hinweis, dass die Klage gegen den Bescheid "in deutscher Sprache abgefasst" sein muss, und ist der Rechts­behelfs­belehrung eine fehlende oder falsche Übersetzung beigefügt, so ist die Belehrung nicht unrichtig im Sinne von § 58 Abs. 2 VwGO. Dies hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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