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27.04.2024
27.04.2024
19609 Oberlandesgericht Oldenburg

Rettungsgasse muss sofort gebildet werden

01.11.2022Eine Rettungsgasse muss gemäß § 11 Abs. 2 StVO sofort gebildet werden, sobald die Fahrzeuge mit Schritt­geschwindig­keit fahren oder zum Stillstand gekommen sind. Es besteht keine Überlegungsfrist. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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