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28.04.2024
28.04.2024
15287 Oberverwaltungsgericht des Saarlandes

Handeltreiben mit Dopingmitteln durch Apotheker rechtfertigt allein keinen sofortigen Widerruf der Approbation

27.05.2021Das Handeltreiben mit Dopingmitteln durch einen Apotheker rechtfertigt für sich genommen nicht die sofortige Entziehung der Approbation. Vielmehr ist eine Berufsausübung bis zum Abschluss des Haupt­sache­verfahrens zulässig. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht des Saarlandes entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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