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28.04.2024
28.04.2024
13273 Oberlandesgericht Saarbrücken

Haftanstalt muss auf Ausdrucken und Bescheinigungen das Geschlecht einer strafgefangenen "diversen" Person als "divers" eintragen

18.01.2021Besitzt eine strafgefangene Person das Geschlechtsmerkmal "divers", so hat sie ein Anspruch darauf, dass auf den ihr betreffenden Ausdrucken und Bescheinigungen der Haftanstalt als Geschlecht "divers" eingetragen wird. Das Offenlassen des Geschlechtseintrags ist unzulässig. Dies hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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