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28.04.2024
28.04.2024
14461 Verwaltungsgericht Greifswald

Grund­stücks­eigentümer muss wegen Verdeckung eines Verkehrsschildes wild wachsende Sträucher und Büsche stutzen

22.03.2021Kommt es wegen wild wachsender Sträucher und Büsche auf einem Privatgrundstück zu einer Verdeckung eines Verkehrsschildes und damit zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit, so muss der Grund­stücks­eigentümer die Pflanzen zurück stutzen. Dies hat das Verwaltungsgericht Greifswald entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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