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27.04.2024
27.04.2024
20786 Bundesverwaltungsgericht

Grundsätzlich keine Ergänzungen von Anträgen auf Linien­verkehrs­genehmigung nach Fristablauf

07.06.2023Wird ein Antrag auf Genehmigung des eigen­wirtschaftlichen Betriebs eines Buslinienbündels fristgerecht gestellt, ohne alle Anforderungen der Vorabbekanntmachung des Aufgabenträgers zu erfüllen, kommt seine nachträgliche Ergänzung grundsätzlich nicht in Betracht, wenn ein anderer fristgerechter, eigen­wirtschaftlicher Antrag sämtliche Anforderungen erfüllt und auch sonst genehmigungsfähig ist. Dies hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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