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28.04.2024
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12527 Verfassungsgerichtshof Berlin

Gewährte Akteneinsicht für Verletzten im Strafverfahren betrifft nicht Schutzbereich der Berufsfreiheit eines Rechtsanwalts

05.11.2020Ein Rechtsanwalt kann gegen eine einem Verletzten gewährte Akteneinsicht in einem Strafverfahren nicht das Grundrecht auf Berufsfreiheit einwenden, denn der Schutzbereich dieses Grundrechts ist nicht betroffen. Die Akteneinsicht betrifft nur zufällig die berufliche Tätigkeit des Beschuldigten. Dies hat der Ver­fassungs­gerichts­hofs des Landes Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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