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27.04.2024
27.04.2024
14439 Oberlandesgericht Nürnberg

Gericht muss auf Fragen und Einwendungen einer Partei zu einem Gutachten eingehen

18.03.2021Ein Gericht ist verpflichtet, auf Fragen und Einwendungen einer Partei zu einem schriftlichen Sach­verständigen­gutachten einzugehen bzw. zu begründen, warum es die Fragen und Einwendungen für unerheblich hält. Anderenfalls liegt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs aus Art. 103 Abs. 1 GG vor. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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