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28.04.2024
28.04.2024
19273 Oberlandesgericht Braunschweig

Gemeinsame elterliche Sorge dient nicht der gegenseitigen Kontrolle der Eltern oder Sanktion von Fehlverhalten

06.09.2022Die gemeinsame elterliche Sorge dient nicht zur gegenseitigen Kontrolle der Eltern oder der Sanktion von Fehlverhalten eines Elternteils. Eine Übertragung der Mitsorge zwecks Verhinderung erzieherischer Alleingänge kommt nicht in Betracht. Dies hat das Oberlandesgericht Braunschweig entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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