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28.04.2024
28.04.2024
21692 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Keine Übertragung der Impfentscheidung auf Elternteil bei fehlender Empfehlung der STIKO als Regelimpfung

01.09.2023Ist die Impfung eines Kindes nicht mehr von der Empfehlung der STIKO als Regelimpfung umfasst, so findet keine Übertragung der Impfentscheidung auf ein Elternteil gemäß § 1628 Abs. 1 BGB statt. Dies gilt etwa bei einer Nachholimpfung gegen Rotavirus, Haemophilus influenza Typ b (Hib) und Pneumokokken. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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