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26.06.2025
26.06.2025
26080 Oberlandesgericht Karlsruhe

Wahl des amtlichen Vornamens als Taufname entspricht Kindeswohl am besten

26.06.2025Besteht zwischen den Eltern Streit über die Wahl des Taufnamens des Kindes, so ist dem Elternteil die Entscheidungs­befugnis darüber gemäß § 1628 BGB zu übertragen, der den amtlichen Vornamen des Kindes als Taufnamen wünscht. Denn dies entspricht dem Kindeswohl am besten. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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