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27.04.2024
27.04.2024
22790 Oberlandesgericht Hamm

Ruhen der elterlichen Sorge: Erfordernis der Bestellung eines Vormunds trotz Inobhutnahme des Kindes durch Jugendamt

06.02.2024Wird das Ruhen der elterlichen Sorge angeordnet, ist die Bestellung eines Vormunds angezeigt. Dabei spielt es keine Rolle, dass das Kind vom Jugendamt gemäß § 42 SGB VIII in Obhut genommen wurde, da die Befugnisse aus einer Inobhutnahme nur vorläufiger Natur sind. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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