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29.04.2024
29.04.2024
10046 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Elternteil durfte nicht alleine über Urlaubsreise in die Türkei im Sommer 2018 entscheiden

16.12.2019Über eine Urlaubsreise in die Türkei im Sommer 2018 durfte ein Elternteil nicht alleine entscheiden. Es handelte sich dabei nicht um eine Angelegenheit des täglichen Lebens und war daher nicht von der Allein­entscheidungs­befugnis des § 1687 Abs. 1 Satz 2 BGB gedeckt. Jedoch konnte das Elternteil gemäß § 1628 BGB die Übertragung der Allein­entscheidungs­befugnis hinsichtlich einer Urlaubsreise an die Mittelmeerküste der Türkei gerichtlich beantragen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Juni 2018 entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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