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27.04.2024
27.04.2024
10925 Amtsgericht Berlin-Charlottenburg

Absage von Wohnungs­besichti­gungen aufgrund türkisch klingenden Namens begründet Schmerzens­geld­anspruch

08.04.2020Erhält ein Mietinteressent Absagen für Wohnungs­besichti­gungen allein aufgrund seines türkisch klingenden Namens, so liegt eine Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft vor. Dies begründet einen Schmerzens­geld­anspruch. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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