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27.04.2024
27.04.2024
19649 Amtsgericht Berlin-Mitte

Berliner Mietspiegel 2021 als Schätzungsgrundlage zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

09.11.2022Der Berliner Mietspiegel 2021 ist zwar weder ein qualifizierter noch ein einfacher Mietspiegel, er dient dennoch als Schätzungsgrundlage zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Eine Pflicht zur Einholung eines Sach­verständigen­gutachtens besteht daher nicht. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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