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02.05.2024
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10587 Verwaltungsgericht Berlin

Genehmigungspflicht einer bautechnisch notwendigen Grund­riss­veränderung wegen Anbaus eines Seitenflügels

28.02.2020Eine bautechnisch notwendige Grund­riss­veränderung wegen des Anbaus eines Seitenflügels muss genehmigt werden, wenn durch den Anbau lediglich vorhandene Wohnungen leicht vergrößert werden. Eine Verdrängung der vorhandenen Wohnbevölkerung im Sinne von § 172 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) ist nicht zu befürchten. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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