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28.04.2024
28.04.2024
12131 Amtsgericht München

Gelegentliche Störungen einer Digitalkamera unter Extrembedingungen sind kein Sachmangel

08.09.2020Wenn eine Digitalkamera bei winterlichen Temperaturen gelegentlich Fehlbilder macht oder gelegentlich bei sehr niedrigen Temperaturen pfeift, summt oder vibriert, so stellt dies bei einer normalen Digitalkamera keinen Sachmangel dar. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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