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29.04.2024
29.04.2024
16645 Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg

GDL scheitert mit Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Anwendung ihrer Tarifverträge

20.08.2021Das Landes­arbeits­gericht Berlin-Brandenburg hat den Antrag der Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL) gegen den Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrs­dienstleister (AGV MOVE) auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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