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30.04.2024
30.04.2024
20264 Bundesarbeitsgericht

BAG zur Höhe tarifliche Zuschläge bei regelmäßiger und unregelmäßiger Nachtarbeit

24.02.2023Eine Regelung in einem Tarifvertrag, die für unregelmäßige Nachtarbeit einen höheren Zu-schlag vorsieht als für regelmäßige Nachtarbeit, verstößt dann nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn ein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung gegeben ist, der aus dem Tarifvertrag erkennbar sein muss. Ein solcher kann darin liegen, dass mit dem höheren Zuschlag neben den spezifischen Belastungen durch die Nachtarbeit auch die Belastungen durch die geringere Planbarkeit eines Arbeitseinsatzes in unregelmäßiger Nachtarbeit ausgeglichen werden sollen. Die hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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