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28.04.2024
28.04.2024
17020 Bundesarbeitsgericht

Keine Diskriminierung von Teilzeit­beschäftigten durch die Regelung von Mehrarbeit und Überstunden im TVöD-K

19.10.2021Das Bundes­arbeits­gericht hat die Revision einer Pflegekraft abgelehnt. Die beklagte Klinikbetreiberin ist nicht verpflichtet entstehende Überstunden bei Wechselschicht- und Schichtarbeit zusätzlich mit Überstunden­zuschlägen zu vergüten. Sie werde hierbei nicht gegenüber Vollbeschäftigten diskriminiert.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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