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27.04.2024
27.04.2024
21059 Lohn­nachzahlung

Arbeit auf Abruf: Auch ohne Teilzeit-Regelung keine automatische Voll­zeit­beschäftigung

19.07.2023„Es ist eine Fest­beschäftigung mit flexibler Arbeitszeit nach den betrieblichen Erfordernissen vereinbart.“ So lautete der entscheidende Satz im Arbeits­vertrag eines Kochs, der seinen Arbeitgeber auf Nachzahlung von fast 7.700 Euro an Lohn verklagte. Er wollte für Vollzeit-Arbeit bezahlt werden, obwohl er auf Abruf und weniger als Vollzeit gearbeitet hatte. Das Bundes­arbeits­gericht konnte er davon nicht überzeugen.Weiterlesen auf www.anwaltsregister.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwaltsregister.de
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