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12.12.2024
12.12.2024
24807 Oberverwaltungsgericht Münster

Alarmbereitschaft ist Arbeitszeit

23.10.2024Bei der Stadt Mülheim an der Ruhr beschäftigte Feuerwehrleute erhalten eine Entschädigung für geleistete Alarm­bereitschafts­zeiten, soweit diese über die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden hinausgingen. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht in zwei als Musterprozesse geführten Verfahren entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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