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04.05.2024
04.05.2024
15707 Arbeitsgericht Berlin

Antrag der GDL zur Anwendung ihrer Tarifverträge im einstweiligen Verfügungsverfahren gescheitert

17.06.2021Das Arbeitsgericht Berlin hat den Antrag der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrs­dienstleister (AGV MOVE) betreffend Unternehmen der Bahn als Mitglieder des AGV MOVE auf Anwendung der von der GDL abgeschlossenen Tarifverträge zurückgewiesen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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