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28.04.2024
28.04.2024
21731 Bruns & Dreyer - Kanzlei für Erbrecht & Familienrecht

Für den Notfall: von der Hinterlegung der Vorsorgevollmacht bis zur Notfall-ID

05.09.2023Vorsorgevollmachten, Kreuzchen­vollmachten oder individuelle, sind rechtlich gültig, wenn der Vollmachtgeber teilweise geschäftsfähig war. Kombination mit Patientenverfügung sinnvoll. Notfallinfos: tragen, hinterlegen, Apps oder Notfall-ID-Armbänder.Weiterlesen auf bruns-dreyer.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf bruns-dreyer.de
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