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28.04.2024
28.04.2024
23398 Kanzlei Schmalenberg

Fristlose Kündigung wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit

17.11.2023Beweiswert der Arbeitsunfähig­keits­be­schei­ni­gungVortäuschen der ArbeitsunfähigkeitIm Falle einer Kündigung muss der Arbeitgeber schlüssig darlegen, weshalb er vermutet, dass der Arbeitnehmer seine Genesung pflichtwidrig verlangsamt bzw. in Wahrheit nicht erkrankt ist und das ärztliche Attest damit unrichtig ist. Gelangt das Gericht nach dem Sachvortrag des Arbeitgebers zu derselben Überzeugung, so wird regelmäßig zugunsten des Arbeitgebers entschieden. Zwar gewährt das Gesetz dem Arbeitnehmer einen umfangreichen Kündigungsschutz, allerdings muss der Arbeitgeber nicht jedes Verhalten, insbesondere keine Täuschung über die Arbeitsunfähigkeit tolerieren, um präventiv durch Aufzeigen und Umsetzung der entsprechenden Konsequenzen zu ...Weiterlesen auf www.sos-arbeitsrecht.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.sos-arbeitsrecht.de
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