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29.04.2024
29.04.2024
18422 Verwaltungsgericht Stuttgart

Fristlose Entlassung einer Soldatin wegen Veröffentlichung eines Links zu Webseiten der Reichsbürger-/Selbst­verwaltungs­bewegung in sozialem Netzwerk

05.05.2022Die Veröffentlichung eines Links in einem sozialen Netzwerk zu Webseiten der Reichsbürger-bzw. Selbst­verwaltungs­bewegung durch eine Soldatin stellt eine ernsthafte Gefährdung des Ansehens der Bundeswehr und der militärischen Ordnung dar und rechtfertigt die fristlose Entlassung der Soldatin. Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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