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04.05.2024
04.05.2024
14633 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Freizeitdomizil Entenfangsee muss vorerst Betrieb nicht einstellen

15.04.2021Das Ober­verwaltungs­gericht hat einem Eilantrag der Betreiberin des Freizeitdomizils Entenfangsee in Mülheim an der Ruhr stattgegeben. Sie hatte sich gegen eine Ordnungsverfügung der Stadt Mülheim an der Ruhr gewandt, mit der ihr die Einstellung der Nutzung der gesamten Freizeitanlage aufgegeben worden war. Hierzu sollte auch gehören, das Verlassen der Anlage durch alle Nutzer innerhalb der gesetzten Frist von zwei Monaten sicherzustellen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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