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28.04.2024
28.04.2024
17299 Landgericht Berlin

Formulierung in Schönheits­reparatur­klausel "Streichen der Innentüren" meint nicht "ölen"

29.11.2021Ist in einer Schönheits­reparatur­klausel geregelt, dass der Mieter die Innentüren "Streichen" soll, so ist damit nicht "ölen" gemeint. Der Mieter ist daher nicht zum Abbeizen und Ölen der Zimmertüren verpflichtet . Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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