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28.04.2024
28.04.2024
19975 Amtsgericht Hamburg

"Streichen der Fenster und der Außentüren von innen" stellt unklare Schön­heits­reparatur­klausel dar

10.01.2023Eine Schön­heits­reparatur­klausel, wonach das "Streichen der Fenster und der Außentüren von innen" verpflichtend ist, ist unwirksam, da nicht deutlich wird, dass das Streichen der Fenster nur von innen geschuldet ist. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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