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28.04.2024
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10126 Amtsgericht München

Flug durch Zugverspätung verpasst: Abhilfeverlangen muss beim Reiseveranstalter geltend gemacht werden

06.01.2020Bei einer Anreise per Bahn zum Flughafen müssen Verspätungen eingeplant werden und beim Reiseveranstalter selbst angezeigt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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