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28.04.2024
28.04.2024
18275 Finanzgericht Rheinland-Pfalz

Finanzgericht Rheinland-Pfalz: Arbeitsteilung in Arztpraxis kann zu Gewerbebetrieb führen

14.04.2022Mit (noch nicht rechtskräftigem) Urteil vom 16. September 2021 (4 K 1270/19) – gegen das die Revision zugelassen wurde - hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden, dass eine Gemeinschaftspraxis von Zahnärzten insgesamt als Gewerbebetrieb einzustufen (und damit gewerbe­steuerpflichtig) ist, wenn einer der Ärzte für die Organisation, Verwaltung und Leitung der Praxis zuständig ist und nur noch in geringem Umfang eigene zahnärztliche Beratungs- und Behandlungs­leistungen am Patienten erbringt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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