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29.04.2024
29.04.2024
18074 Landgericht Regensburg

Fernsehempfang mittels TV-SAT-Anlage muss Strafgefangenen kostenlos zur Verfügung stehen

16.03.2022Strafgefangenen muss ein kostenfreier Fernsehempfang mittels TV-SAT-Anlage zur Verfügung stehen. Eine Beteiligung an den Betriebs- oder Anschaffungskosten ist unzulässig. Jedoch besteht kein Anspruch auf ein kostenloses Fernsehgerät. Dies hat das Landgericht Regensburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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