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01.05.2024
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12060 Landgericht Koblenz

Facebook darf Nutzer wegen "Hassrede" sperren

26.08.2020Facebook hat ein virtuelles Hausrecht. Es darf auch zulässige Meinungsäußerungen löschen, wenn es dies nach seinen allgemeinen Geschäfts­bedingungen als "Hassrede" einstuft. Auch eine vorübergehende Sperrung des Nutzeraccounts ist zulässig. Dies geht auch einer Entscheidung des Landgerichts Koblenz hervor.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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