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30.04.2024
30.04.2024
15748 Amtsgericht München

Ersatz nur für den notwendigen Abschleppaufwand geschuldet

22.06.2021Das Amtsgericht München gab der Klage eines Abschlepp­unternehmens aus dem Raum Fürstenfeldbruck gegen einen Münchner Autohalter auf Zustimmung zur Auszahlung des bei der Hinterlegungsstelle eingezahlten Betrages nur in Höhe von zweimal 207,50 Euro statt und wies die Klage im Übrigen ab.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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