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29.04.2024
29.04.2024
12333 Verwaltungsgericht Koblenz

Halteverbots­schilder: Keine Abschleppkosten bei unklarer Beschilderung

06.10.2020Halteverbots­schilder müssen so aufgestellt werden, dass sie von einem sorgfältigen Verkehrsteilnehmer nach dem Abstellen des Fahrzeugs durch einfache Umschau zu erkennen sind. Das ordnungsgemäße Aufstellen der Schilder muss von der zuständigen Verkehrsbehörde dokumentiert werden; andernfalls ist eine spätere Heranziehung zu Abschleppkosten rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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