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28.04.2024
28.04.2024
22583 Landgericht Saarbrücken

An geöffneter Fahrzeugtür Vorbeifahrender muss mindestens einen Meter Seitenabstand einhalten

03.01.2024Ist für einen Fahrzeugführer eine geöffnete Fahrzeugtür erkennbar, so muss er mindestens einen Seitenabstand von einem Meter einhalten. Tut er das nicht und kommt es zu einer Kollision, so kann dies seine Alleinhaftung begründen. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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