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28.04.2024
28.04.2024
16679 Verwaltungsgericht Stuttgart

Erlöschen der Baugenehmigung bei Errichtung der Mobil­funk­sende­anlage mit nicht genehmigten zusätzlichen Antennen und anderem Funksystem

25.08.2021Eine Baugenehmigung erlischt, wenn eine Mobil­funk­sende­anlage mit zusätzlichen Antennen und einem anderen Funksystem ausgerüstet wird und sich dadurch die Mobilfunkstrahlung erheblich erhöht. In diesem Fall liegt eine wesentliche Abweichung von ursprünglichen Bauvorhaben vor. Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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