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13.11.2025
13.11.2025
27143 Kanzlei Nussmann

Enterbt? So sichern Sie trotzdem Ihr Recht auf Erbe!

12.11.2025Wer Anspruch auf den Pflichtteil hatPflichtteils­berechtigt sind nach dem Gesetz die engsten Familienangehörigen, also Kinder und Kindeskinder, Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner sowie – sofern keine Kinder vorhanden sind – auch die Eltern des Erblassers. Andere Verwandte wie Geschwister, Onkel oder Tanten gehören dagegen nicht zu diesem geschützten Personenkreis. Rechtsgrundlage ist § 2303 BGB, der ausdrücklich bestimmt, dass ein Abkömmling, der durch eine letztwillige Verfügung von der Erbfolge ausgeschlossen wurde, von den Erben seinen Pflichtteil verlangen kann.Der Pflichtteil besteht immer in Geld. Wer also enterbt wurde, hat keinen Anspruch auf bestimmte Gegenstände, Immobilien oder Kunstwerke, sondern kann eine Geldzahlung in Höhe ...Weiterlesen auf www.kanzlei-nussmann.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kanzlei-nussmann.de
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