wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
29.04.2024
29.04.2024
11097 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Einseitige Preiserhöhung jeglicher Höhe durch Mobilfunkanbieter begründet Widerspruchsrecht

05.05.2020Bei einseitigen Preiserhöhungen durch den Mobilfunkanbieter haben Kunden stets - auch bei Erhöhungen unter 5 % - ein Widerspruchsrecht. Die Androhung einer Sperre für den Fall eines Zahlungsverzugs von mindestens 75 € kann auch in Textform, also mittels einer E-Mail, erfolgen, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
www.kostenlose-urteile.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Einseitige_Preiserhoehung_jeglicher_Hoehe_durch_Mobilfunkanbieter_begruendet_Widerspruchsrecht