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12.12.2025
12.12.2025
27504 Landessozialgericht Berlin-Brandenburg

Eilantrag gegen neues Vergütungsmodell für Hebammen ohne Erfolg

12.12.2025Die seit dem 1. November 2025 geltenden Neuregelungen zur Vergütung der freiberuflich tätigen Hebammen im sogenannten Hebammenhil­fevertrag bleiben zunächst vollständig in Kraft. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes mit unanfechtbarem Beschluss entschieden. Der Deutsche Hebammenverband (DHV) ist mit einem entsprechenden Antrag unterlegen.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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