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29.04.2024
29.04.2024
17745 Bundesverfassungsgericht

Eilantrag gegen Verbot der Anwendung von Humanhomöopathika durch Tierheilpraktiker erfolglos

01.02.2022Mit Beschluss hat das Bundes­verfassungs­gericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit dem sich die Beschwerde­führerinnen als praktizierende Tier­heil­praktikerinnen gegen § 50 Abs. 2 Tier­arzneimittel­gesetz (TAMG) wenden, der am 24.01.2022 in Kraft getreten ist. Die Verfassungs­beschwerden sind zwar weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet. Wird im Verfahren über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes begehrt, gelten dafür jedoch besonders hohe Hürden. Solche für eine Aussetzung sprechenden Gründe von ganz besonderem Gewicht haben die Beschwerde­führerinnen nicht substantiiert dargelegt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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