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27.04.2024
27.04.2024
22429 Kanzlei Thomas Will

Echte Kerzen am Weihnachtsbaum sind nicht grob fahrlässig

24.11.2023Advent, Advent, ein Lichtlein brennt. Aber was, wenn es nicht das Lichtlein ist, sondern der komplette Baum? So geschehen bei Lucy Lux. Sie schmückt ihren Baum mit echten Kerzen. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann Frau Lux nicht verhindern, dass ihr Baum Feuer fängt und erheblichen Schaden in der Wohnung anrichtet. Die Hausratversicherung verweigert die Zahlung mit […]Der Beitrag Echte Kerzen am Weihnachtsbaum sind nicht grob fahrlässig erschien zuerst auf Rechtsanwalt Thomas Will.Weiterlesen auf www.rechtsanwalt-will.comLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.rechtsanwalt-will.com
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