wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
01.10.2026
01.10.2026
28635 Verwaltungsgericht Berlin

Kein Schwein im 4. Stock: Schwein darf nicht in Altbauwohnung gehalten werden

01.10.2026Die Haltung eines einzelnen Schweins im 4. Stock eines Berliner Altbaus ohne frei zugänglichen Auslauf sowie Wühl- und Suhlmöglichkeiten verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
www.urteile.news
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Kein_Schwein_im_4_Stock_Schwein_darf_nicht_in_Altbauwohnung_gehalten_werden