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27.04.2026
27.04.2026
28027 Bundesverwaltungsgericht

Haltungsbedingungen für Mastputen müssen verbessert werden

27.04.2026Das Bundesver­waltungsgericht hat entschieden, dass die Haltungsbedingungen in einem Putenmastbetrieb mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar sind. Damit war die von einem Tierschutzverband erhobene Klage auch in letzter Instanz teilweise erfolgreich.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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