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29.04.2024
29.04.2024
15854 Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern

Drohung mit Krankschreibung zwecks Änderung des Dienstplanes rechtfertigt an sich fristlose Kündigung

05.07.2021Die Drohung mit einer Krankschreibung, um damit die Änderung des Dienstplanes zu erzwingen, stellt eine erhebliche Verletzung der arbeits­vertraglichen Pflichten dar. Dies rechtfertigt an sich eine fristlose Kündigung. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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