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02.05.2024
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10343 Landesarbeitsgericht Düsseldorf

Deutliche Kritik an Personalabteilung stellt bei berechtigtem Anlass kein Kündigungsgrund dar

05.02.2020Das Landes­arbeits­gericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine von einem Arbeitnehemer an der Personalabteilung geübte deutliche Kritik bei einem berechtigtem Anlass kein Kündigungsgrund ist.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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