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17.05.2024
17.05.2024
13039 Oberlandesgericht Oldenburg

Caféstuhl aus Metall als Wurfgeschoss stellt gefährliches Werkzeug dar

10.12.2020Die Verwendung eines Caféstuhls aus Metall als Wurfgeschoss erfüllt den Straftatbestand eines besonders schweren Falls von Landfriedensbruch gemäß § 125 a Satz 2 Nr. 2 StGB. Denn der Stuhl ist als gefährliches Werkzeug einzustufen. Auf eine Verletzungsabsicht kommt es dabei nicht an. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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