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28.04.2024
28.04.2024
11301 Amtsgericht Hannover

Blick auf Tennisplatz statt auf Meer begründet Anspruch auf Reisepreisminderung

26.05.2020Hat ein Reisender ein Zimmer mit Meerblick gebucht und erhält stattdessen ein Zimmer mit Blick auf den Tennisplatz, begründet dies einen Anspruch auf Reisepreisminderung. Muss der Reisende das falsche Zimmer nur für eine angebrochene Nacht beziehen, so rechtfertigt dies eine Minderungsquote von 10 % des Tagesreisepreises. Dies hat das Amtsgericht Hannover entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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