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29.04.2024
29.04.2024
17608 Landesarbeitsgericht Köln

Bindung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an Art. 33 Abs. 2 GG

17.01.2022Einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt gegenüber können sich Stellenbewerber auf Art. 33 Abs. 2 GG berufen, der jedem Deutschen nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt gewährt. Die Rundfunkfreiheit des Senders steht der grundsätzlichen Anwendbarkeit dieser Norm nicht entgegen, erweitert aber den Entscheidungs­spielraum bei der Personalauswahl. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Köln entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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